Bundesregelung Kleinbeihilfen für 2009 und 2010
Lockerung des Beihilferechtes
Die deutschen Bürgschaftsbanken haben die Politik in einer gemeinsamen Erklärung aufgefordert, sich für die Lockerung des EU-Beihilferechtes einzusetzen. Dies ist u.a. im Rahmen der erlassenen „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ mit einem Subventionswert von max. Euro 500.000,00 erreicht worden. Diese neue Höchstgrenze bietet selbst unter Berücksichtigung eines Kumulierungsgebotes mit anderen Beihilfen in ausreichendem Maße Spielraum, notwendige Finanzierungsvorhaben auch umsetzen zu können.Neu ist zudem, dass wir für diesen Zeitraum auch Unternehmen fördern können, die durch die Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geraten sind.
Voraussetzung: Das Unternehmen galt vor dem 01.07.2008 als gesund und legt überzeugende Fortführungsprognosen vor.
Neue Bürgschaftsobergrenze von Euro 1,25 Millionen
Mittelstandsförderung wird im Hause der Bürgschaftsbank Bremen groß geschrieben. Als Wirtschaftsförderungsinstitut übernimmt die Bank Ausfallbürgschaften und Garantien zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen im Lande Bremen und ermöglicht damit die Umsetzung von Finanzierungsvorhaben, wenn der Hausbank keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können.
Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurden die vorhandenen Förderinstrumente der deutschen Bürgschaftsbanken aufgegriffen. Es bestand auf politischer Ebene Einigkeit darüber, das seit Jahrzehnten bewährte inländische Bürgschaftsinstrumentarium besser zu nutzen und auszuweiten.
Die Bundesregierung und das Land Bremen unterstützen die Bürgschaftsbank Bremen in der Umsetzung ihres erweiterten Förderauftrages durch erhöhte Rückbürgschaften für einen befristeten Zeitraum bis 31.12.2010. Was unter Erweitung zu verstehen ist, erklären wir Ihnen gern!
Die Bürgschaftsbank Bremen hat die Obergrenze pro Einzelengagement
von Euro 750.000,00 auf Euro 1,25 Mio.
erhöht.
Gleichzeitig stellt sich das Institut den krisenbedingten Anforderungen insbesondere zur Sicherung der Liquidität in den Unternehmen durch Erhöhung der Risikoübernahmen für Betriebsmittelkredite und Avalkreditrahmen von bislang 60 % auf nun 80 %. Existenzgründungen werden in gleicher Weise ebenfalls höher besichert.

