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Rundschreiben im Juni 2009 (16.06.2009)

Ein deutliches Plus für den Bremer Mittelstand !

Rückblick auf das Geschäftsjahr 2008

Die Bürgschaftsbank Bremen GmbH konnte trotz der im Jahresverlauf eingetretenen Wirtschafts- und Finanzmarktkrise auch in 2008 eine insgesamt erfolgreiche Geschäftsentwicklung verzeichnen. Das Bürgschafts- und Garantiegeschäft hat im Vergleich zum Vorjahr eine Steigerung um ca. 25 % erfahren. Dem stand ein Wachstum im Kredit- und Beteiligungsgeschäft von ca. 41 % gegenüber. Insgesamt wurden Finanzierungsvorhaben im Gesamtwert von ca. 45 Mio. Euro angeschoben und auf diese Weise 1.155 Arbeitsplätze geschaffen oder gesichert. Mit Blick auf den Branchenvergleich ist auffällig, dass sich insbesondere bei den Bewilligungen im Verkehrsgewerbe und in den Handelsbereichen deutliche Zuwächse ergeben haben.

Ausblick auf 2009

Wir erwarten, dass die Nachfragen nach Ausfallbürgschaften – insbesondere im Bereich der Betriebsmittelfinanzierungen - im Geschäftsjahr 2009 auch vor dem Hintergrund veränderter Bonitätsbeurteilungen erneut steigen werden. Im Rahmen des Konjunkturpaketes II wurden die vorhandenen Förderinstrumente der deutschen Bürgschaftsbanken aufgegriffen. Es bestand Einigkeit darüber, das seit Jahrzehnten bewährte inländische Bürgschaftsinstrumentarium besser zu nutzen und auszuweiten. Die Bundesregierung und das Land Bremen unterstützen die Bürgschaftsbank Bremen in der Umsetzung ihres erweiterten Förderauftrages durch erhöhte Rückbürgschaften für einen befristeten Zeitraum bis 31.12.2010. Was wir unter Erweitung verstehen, erklären wir Ihnen gern!

Neue Bürgschaftsobergrenze Euro 1,25 Millionen

Wir Bürgschaftsbanker glauben fest an den Mittelstand Bremens – auch in schwierigen Zeiten. Deshalb bieten wir als Risikopartner bremischen Unternehmen mit erfolgversprechenden Finanzierungsvorhaben eine entsprechende „Sicherheit“.Die Bürgschaftsbank Bremen hat die Obergrenze pro Einzelengagement von Euro 750.000,00 auf Euro 1,25 Mio. für diesen befristeten Zeitraum erhöht. Hierbei wurde das Ziel verfolgt, die Kreditversorgung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) angesichts der gegebenen Krisensituation zu sichern.Die eigene Eigenkapitalunterlegung in den Kreditinstituten gewinnt zunehmend an Bedeutung. Wussten Sie, dass sich durch die Einbindung der Bürgschaftsbank die Kapitalbindung bei einer Kreditvergabe um bis zu 64 % reduziert ?

Erhöhte Risikoübernahmen

- für·Betriebsmittel- / Avalkredite:
Die Bürgschaftsbank Bremen stellt sich den krisenbedingten Anforderungen und erhöht die Risikoübernahmen insbeson-dere zur Sicherung der Liquidität in den Unternehmen von bisher 60 % auf 80 %
sowie im Rahmen von Finanzierungsvorhaben
- im Bereich der·Existenzgründungenvon bisher 70 % auf ebenfalls 80 %.

Für diese Fälle wird ein Risikoaufschlag von 0,25 % p.a., d.h. eine laufende Avalprovision von insgesamt 1,5 % erhoben.

Lockerung des Beihilferechtes

Die deutschen Bürgschaftsbanken haben die Politik in einer gemeinsamen Erklärung aufgefordert, sich für die Lockerung des EU-Beihilferechtes einzusetzen. Dies ist u.a. im Rahmen der erlassenen „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ mit einem Subventionswert von max. Euro 500.000,00 erreicht worden. Diese neue Höchstgrenze bietet selbst unter Berücksichtigung eines Kumulierungsgebotes mit anderen Beihilfen in ausreichendem Maße Spielraum, notwendige Finanzierungsvorhaben auch umsetzen zu können.
Neu ist zudem, dass wir für diesen Zeitraum auch Unternehmen fördern können, die durch die Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geraten sind. Voraussetzung: Das Unternehmen galt vor dem 01.07.2008 als gesund und legt überzeugende Fortführungsprognosen vor.

Personalie

Wir haben uns verstärkt! Neu im Team ist Frau Susanne Niederquell. Schwerpunkt ihrer Tätigkeit ist die Abwicklung von Schadensfällen mit den Hausbanken. Zudem erledigt sie Backoffice-Aufgaben im Kreditbereich.

Ihr Bürgschaftsbank-Bremen-Team

Helfen mit 25 Millionen Euro ! (17.12.2008)

Bürgschaftsbank Bremen: Unterstützung für schlüssige Ideen und Konzepte.

Die Bürgschaftsbank Bremen half im Jahr 2008 rund 90 Unternehmen und bürgte für insgesamt ca. 25 Millionen Euro, die als Kredit beantragt wurden.

Kredithilfen für den Bremer Mittelstand (08.12.2008)

Neue und alte Fördermöglichkeiten der Bremer aufbau-Bank GmbH und Bürgschaftsbank Bremen GmbH.

Artikel im Weser-Kurier am 08.12.2008

Vermeidung einer Kreditklemme im Mittelstand – Beitrag der Bürgschaftsbanken (23.10.2008)

Presseerklärung


Die deutschen Bürgschaftsbanken haben auf einer gemeinsamen Tagung in Ham-burg die drohenden Gefahren für die Kreditmärkte, die sich aus der Finanzmarkt-krise ergeben können, diskutiert und Lösungsansätze für die klassische Mittel-standsfinanzierung erarbeitet.

Die VDB-Vorsitzende Waltraud Wolf erklärt: „Die deutschen Bürgschaftsbanken bieten auch in der aktuellen Situation effiziente Instrumente an, um dem Mittel-stand den Zugang zu Krediten zu erleichtern und einer möglichen Kreditklemme wirksam entgegenzutreten.“

Die Ergebnisse der Bürgschaftsbanken-Tagung wurden in der „Hamburger Erklä-rung“ zusammengefasst. Darin haben alle Bürgschaftsbanken ihre Bereitschaft erklärt, ihr Instrumentarium umfassend und schnell einzusetzen, um die Kreditver-sorgung der kleinen und mittleren Unternehmen des Mittelstands sicherzustellen. Die VDB-Vorsitzende Wolf informierte Bundesfinanzminister Steinbrück und Bun-deswirtschaftsminister Glos über die Beschlüsse und forderte sie auf, die Vor-schläge der Bürgschaftsbanken umzusetzen.

Die Bürgschaftsbanken können ihre Fördermöglichkeiten zugunsten der mittel-ständischen Wirtschaft weiter ausbauen, wenn die Politik die Rahmenbedingungen verbessert, indem sie

- ein klares Bekenntnis abgibt, die Bürgschaftsförderung zugunsten kleiner und mittlerer Unternehmen uneingeschränkt fortzuführen,
- die Einschränkungen im EU-Beihilferecht korrigiert und die De-minimis-Freigrenze auf 400.000 ¤ verdoppelt sowie das Kumulierungsgebot für KMU aufhebt und
- durch entsprechende Auslegung der Solvabilitätsverordnung klarstellt, dass der von Bund und Land rückverbürgte Teil der Kredite generell nicht mehr in die Eigenkapitalunterlegung der Hausbanken einfließt. Durch diese „Nullan-rechnung“ können die Spielräume zur Kreditvergabe vergrößert und die Kreditkonditionen für den von den Bürgschaftsbanken begleiteten Mittel-stand verbessert werden.

Die Bürgschaftsbanken arbeiten mit den drei Säulen der Kreditwirtschaft vertrauensvoll zusammen – sowohl mit den Sparkassen und den Genossenschafts-banken als auch mit allen Privatbanken. Die geforderten Maßnahmen kommen daher allen mittelständischen Unternehmen und Freiberuflern zugute.

Starke Nachfrage bei BUK-Plus (30.09.2008)

Ein Artikel in "Handwerk in Bremen" Heft 09/2008

Bürgschaft wird oft zum Türöffner (21.08.2008)

Die Bürgschaftsbank Bremen hilft vor allem dem Mittelstand.

Artikel in der Nordseezeitung am 21. August 2008.

Rundschreiben Februar 2008 (26.02.2008)

Rückblick auf 2007

Die Bürgschaftsbank Bremen hat im abgelaufenen Geschäftsjahr 2007 ca. 13 % mehr Unternehmen gefördert als im Vorjahr. Insgesamt wurde ein Investitionsvolumen von ca. 30 Mio. Euro für den Bremer Mittelstand angeschoben. Mit Blick auf den Branchenvergleich fällt auf, dass sich insbesondere bei den Bewilligungen für Handwerksbetriebe und Handelsunternehmen deutliche Zuwächse gegenüber dem Vorjahr ergeben haben.

Wir danken allen unseren Geschäftspartnern in den Banken und Sparkassen, Behörden, Kammern und Verbänden der gewerblichen Wirtschaft sowie Netzwerkpartnern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit und das uns entgegengebrachte Vertrauen !


Übertragung von verbürgten Kreditforderungen

Sämtliche Verfügungen über verbürgte Kreditforderungen bedürfen zwingend der Zustimmung der Bürgschaftsbank, wenn die Ausfallbürgschaft nicht unwirksam werden soll. In diesem Zusammenhang wird aus Gründen der Klarstellung eine entsprechende Änderung der Richtlinien im Zuge der Gesellschafterversammlung im Juni d. J. erfolgen (siehe Punkt 8 der Richtlinien).

8. Abtretung (alte Fassung)
Zur Abtretung verbürgter Kreditforderungen ist die Zustimmung der Bürgschaftsbank einzuholen. Sie gilt bei Abtretung an refinanzierende Zentralinstitute als erteilt.

8. Übertragung der verbürgten Kreditforderung (neu)
Sofern die Hausbank Vereinbarungen über die verbürgte Kreditforderung oder sonstige Maßnahmen trifft, aufgrund derer Rechte an dieser Forderung und/oder die wirtschaftliche Verfügungsgewalt ganz oder teilweise auf Dritte übertragen werden, ist die Zustimmung der Bürg-schaftsbank erforderlich. Sie gilt für Abtretungen an Refinanzierungsinstitute als erteilt.


Wussten Sie eigentlich.......

dass KfW-Kredite bei Einbindung der Bürgschaftsbank für den „typischen“ Mittelstandskunden je nach dessen Bonität günstiger zumindest aber nahezu kostenneutral sind? Wird ein Unternehmen beispielsweise in die KfW-Bonitätsklasse 3 eingeordnet und verfügt über weniger als 30 % Sicherheiten, ergäbe sich durch eine 80 %ige Ausfallbürgschaft eine Verbesserung der Zinskondition von Preisklasse G auf C. Hier spart der Kunde trotz der einmalig anfallenden Bearbeitungsgebühr der Bürgschaftsbank. Im Falle von Existenzgründungs- und Betriebsmittelfinanzierungen wird nahezu eine Kostenneutralität erreicht.

Fazit:KfW-Kredite können selbst bei hoher Besicherung für den Kredit-nehmer günstiger werden!


Nachgefragt!

Der Bremer Unternehmerkredit kann sowohl von bestehenden Unternehmen als auch Existenzgründern über die Hausbank bei der Bremer Aufbau-Bank abgerufen und bis zu einem Höchstbetrag (Bürgschaft) von € 750.000,00 verbürgt werden.

Die Finanzierungsvariante Bremer Unternehmerkredit BUK „PLUS“, beschränkt sich jedoch ausschließlich auf die Förderung von bestehenden Unternehmen im Rahmen eines vereinfachten Entscheidungs- und Bewilligungsverfahrens. Neben Investitionskrediten bis maximal € 100.000,00 können zusätzlich auch Betriebsmitteldarlehen der KfW bis maximal € 50.000,00 verbürgt werden. Bei diesem Programmkredit kann die Hausbank eine Bearbeitungsgebühr von bis zu 1,25 % p.a. erheben.

Vorteil für den Bremer Mittelstand: Der Kreditnehmer erhält eine Zinssubvention des Landes von 0,25 % p.a. in Bremen und 0,40 % p.a. in Bremerhaven.


Kurzgefasst!

- Der BUK „PLUS“ wird erfreulich gut angenommen.
- Bürgschaft ohne Bank „BoB“ für sämtliche Branchen ist im Januar 2008 an den Start gegangen.
- Die Startmesse für Existenzgründer, junge Unternehmen und Franchising findet am 11.-12. April 2008 statt. Hier präsentiert sich die Bürgschaftsbank gemeinsam mit den Partner/-innen des B.E.G.IN-Netzwerkes.

Die Bürgschaftsbank Bremen wird auch im Jahre 2008 ein verlässlicher Finanzierungspartner für die Kreditinstitute sein und effektive Mittelstandsförderung im Lande Bremen betreiben, wobei erwartet wird, dass Unternehmensnachfolgen zunehmend ein Thema sein werden.

Das Team der Bürgschaftsbank freut sich auf eine weiterhin angenehme und gleichermaßen konstruktive Zusammenarbeit mit Ihnen!

Weser Kurier (07.12.2007)

"Wir sprechen mittelständisch"
Bürgschaftsbank Bremen ist auch für Kleinstunternehmen und Selbstständige da

Von unserer Redakteurin
Annemarie Struß-von Poellnitz

BREMEN. "Wir sprechen mittelständisch", lautet der Slogan der Bürgschaftsbank Bremen. Mit ihrer kleinen, schlagkräftigen Truppe sitzt Geschäftsführerin Sabine Brenn im Kontorhaus in der Langenstraße. Die Bürgschaftsbank ist eine privatrechtliche Gesellschaft und wird im wesentlichen getragen durch die bremischen Kreditinstitute, Kammern und Verbände. Beteiligt ist auch die Bremer Investitionsgesellschaft (BIG), von der die Bürgschaftsbank aber organisatorisch unabhängig operiert.Die Bürgschaftsbank unterstützt jährlich etwa 75 Unternehmen, vornehmlich aus dem Bereich der KMU, der kleinen und mittleren Unternehmen, sowie Selbstständige. Auch Kleinstunternehmen werden gefördert, eine Untergrenze gibt es nicht. Ihren Kunden gewährt die Bank Bürgschaften und Garantien für ein Kreditvolumen von circa 20 Millionen Euro im Jahr. Das heißt, die Bürgschaftsbank steigt immer dann ein, wenn ein Unternehmen bei seiner Hausbank einen Kredit beantragt, aber nicht ausreichend Sicherheiten bieten kann. "Durch die Übernahme von Ausfallbürgschaften werden Finanzierungsvorhaben in der Regel überhaupt erst ermöglicht", sagt Sabine Brenn. "Bürgschaften sind werthaltige Sicherheiten und verbessern die Zinskonditionen." Für die Kreditwirtschaft bedeute das eine Risikoentlastung von bis zu 80 Prozent. Wenn die Bürgschaftsbank eine Beteiligungsgarantie übernimmt, steigt dadurch direkt die Eigenkapitalbasis des Unternehmens. Dadurch verbessern sich die Zinskonditionen.Mit Sicherheiten unterfüttert werden auch Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Wachstumsfinanzierungen und Wachstumsinvestitionen. "Vorher prüfen wir natürlich gründlich die Tragfähigkeit eines Vorhabens und die grundsätzliche Finanzierungsbereitschaft einer Bank oder Beteiligungsgesellschaft", sagt Geschäftsführerin Sabine Brenn.Unterstützt wurde unter anderem der Um- und Erweiterungsbau des Textileinzelhändlers H. W. Meyer und der Umzug der Korpuswerkstatt von Koch & Bergfeld in die Überseestadt. Auch bei der Eröffnung von Bremens erstem Bagel-Restaurant hat die Bürgschaftsbank für die nötige finanzielle Rückendeckung gesorgt.Zu den Programmen, nach denen gefördert wird, gehören neben Hausbankkrediten und Mitteln der KfW auch der Bremer Unternehmerkredit, die "Bürgschaft ohne Bank" und das Sonderprogramm "Pro Handwerk". Der Bearbeitungszeitraum beträgt je nach Programm eine bis maximal vier Wochen.Mehr Information unter www.buergschaftsbank-bremen.de

"Pro Mittelstand" (25.09.2007)

Fördertätigkeit wächst erfolgreich !

Die Steigerung der Neubewilligungen um ca. 14 % gegenüber dem Vorjahr lassen einen unverändert positiven Verlauf des Geschäftsjahres 2007 erkennen.

Der BUK „PLUS“ wurde deutlich ausgeweitet !

Als deutlich verbesserte Variante des BUK „PLUS“ bietet die Bürgschaftsbank Bremen GmbH gemeinsam mit der Bremer Aufbau-Bank GmbH seit Juli 2007 nun auch die Haftungsentlastung des Bremer Unternehmerkredites für Investitionsvorhaben von bis zu 80 % im kleinvolumigen Kreditbereich bis € 100.000,00 an. Ganz neu ist die Enthaftung der Betriebsmittelvariante. Demnach ist künftig auch die Finanzierung von Betriebsmitteln bis € 50.000,00 mit einer Haftungsentlastung durch die Bürgschaftsbank von bis zu 60 % möglich. Die Beantragung erfolgt wie bisher auch direkt über die Bremer Aufbau-Bank.

„Pro Handwerk“ und „Bürgschaft ohne Bank“ (BOB)

Die Bürgschaftsbank bietet seit Mitte vorigen Jahres exklusiv für Handwerksbetriebe eine höhere Risikoübernahme durch 80 %ige Ausfallbürgschaften für Kredite bis € 50.000,00 an. Hierbei wurde das Ziel verfolgt, insbesondere Kleinstunternehmen die Kreditversorgung zu erleichtern, um damit eine Finanzierungslücke für kleine Handwerksbetriebe zu schließen. Das Sonderprogramm „BOB“ zielt zwar in erster Linie auf Existenzgründer, die noch keine finanzierende Bank gefunden haben, könnte jedoch durchaus auch für die Firmenkundenbetreuer der Hausbank interessant sein. Sollte sich im Rahmen des Erstkontaktes herausstellen, dass der Kreditnehmer eine interessante Geschäftsidee hat und ggf. bereits ein aussagefähiges Konzept vorlegen kann, verweisen Sie ihn einfach an uns oder die Handwerkskammer Bremen. Wir übernehmen für Sie die Erstprüfung. Beide Programme werden bislang nicht in gewünschter Weise nachgefragt. Als Förderbank des bremischen Mittelstandes sehen wir uns in der Verantwortung auch Kleinstfinanzierungen zu ermöglichen. Sprechen Sie uns einfach einmal an.

Hinweis: Ab dem 01.01.2008 wird das Programm „BOB“ auf sämtliche Branchen ausgeweitet !

Haftungsfreistellung der KfW !

Die KfW bietet bekanntlich seit Anfang Juli 2007 eine 50 %ige Enthaftung des Unternehmerkredites für bestehende Unternehmen an, wobei eine sogenannte Risikomarge zwischen KfW und finanzierender Bank aufgeteilt wird. Durch die Übernahme von Ausfallbürgschaften bietet die Bürgschaftsbank Bremen jedoch eine deutlich höhere Besicherungsmöglichkeit, bei in etwa gleicher Kostensituation. Die anfallenden Avalprovisionen werden durch die verbesserte Besicherungsklasse nahezu kompensiert. Hierbei unberücksichtigt geblieben ist die zusätzliche Zinssubvention der Bremer Aufbau-Bank GmbH. Genügend Gründe, um sich für die Bürgschaftsbank Bremen GmbH als bewährten Risikopartner an der Seite von KMU und Kreditwirtschaft zu entscheiden.

Neue de-minimis-Beihilfeverordnung!

Bürgschaften und Garantien gelten im Sinne des EU-Beihilferechtes als subventionserhebliche Beihilfen. Seit dem 01.07.2007 können Beihilfen innerhalb von drei Steuerjahren mit einem Beihilfewert von max. T€ 200 (Straßenverkehrssektor max.T€ 100) vergeben wer-den; dementsprechend hat sich der Wert verdoppelt. Eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank i.H.v. T€ 750 hat ein Förderäquivalent von ca. T€ 64 und liegt damit zwar deutlich über den bisherigen Werten, es bestehen jedoch aufgrund der Anhebung des Beihilfewertes noch ausreichende Fördermöglichkeiten für weitere de-minimis-Förderungen. Eine Kumulierung von de-minimis-Beihilfen (Addition aller für dasselbe Vorhaben gewährter Beihilfen) mit weiteren Beihilfen ist im Rahmen der jeweiligen Höchstgrenzen möglich., d.h. de-minimis-Beihilfen werden dabei in Höhe ihres Subventionswertes mit anderen Beihilfen auf ihre jeweilige Förderhöchstgrenze angerechnet. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass unverändert nahezu alle Finanzierungsvorhaben uneingeschränkt förderbar sind. Bitte nutzen Sie ab sofort das neue Antragsformular (abrufbar unter www.buergschaftsbank-bremen.de), das um eine entsprechende Anlage ergänzt wurde. Bei Fragen beraten wir Sie gern.

Neue Richtlinien !
Mit Wirkung zum 01.07.2007 sind neue Richtlinien in Kraft getreten. Die einzige Änderung betrifft Ziffer 3. der Richtlinien. Künftig ist die Bürgschaft begrenzt auf den Ausfall der Kreditforderung; d.h. Zinsen können nicht mehr verbürgt werden, weil die neuen Rückbürgschaftserklärungen des Bundes und Landes dies nicht mehr zulassen.

Bremen: 50 Jahre Bürgschaftsbank Bremen GmbH (31.10.2006)

Die heutige Bürgschaftsbank GmbH ging als Rechtsnachfolgerin der Bremischen Kreditgarantiegemeinschaft GmbH aus den beiden im Jahre 1987 fusionierten Kreditgarantiegemeinschaften für Industrie, Verkehr, sonstiges Gewerbe und Handel hervor und kann heute auf ihr 50-jähriges Bestehen zurückblicken.

Zu diesem Anlass waren namhafte Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft zu einem Empfang im Haus Schütting erschienen. Sowohl der Wirtschaftssenator, Herr Kastendiek, als auch der Finanzsenator, Herr Dr. Nußbaum sowie Herr Strombeck, Präsident des Verbandes Deutscher Bürgschaftsbanken und Präsident des Europäischen Verbandes der Bürgschaftsbanken in Brüssel richteten einige Grußworte an die Gäste.