4-Phasen Modell

Begleitende Beratung für Existenzgründer

Nach den Erfahrungswerten der Bürgschaftsbank Bremen GmbH befinden sich Existenzgründer in den ersten beiden Jahren nach Gründung in der schwierigsten Phase. Nach erfolgreicher Finanzierung der Vorhaben werden häufig betriebswirtschaftlich notwendige Kontrollmaßnahmen vernachlässigt bzw. nicht ausreichend berücksichtigt. Um Fehlentwicklungen entgegenwirken und frühzeitig entsprechende Maßnahmen ergreifen zu können sind Existenzgründer künftig über die erste Existenzgründungsberatung hinaus mindestens für weitere zwei Jahre zu begleiten. In diesem Zusammenhang wurde nachstehendes 4-Phasen-Modell erstellt:
Phase I

Vorhaben/Unternehmensanalyse
Erstellung eines Gründungskonzeptes
(Business-Plans)
Phase II

Unternehmensentwicklung-/optimierung
Begleitende Beratung (Coaching)
der ersten 12 Monate
Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Unternehmensentwicklung. Ggf. Erstellung eines Stärken-Schwächen-Profils einschl. eines bedarfsorientierten Maßnahmenkataloges zur Unternehmensoptimierung

Laufendes Coaching des finanzierten Unternehmens/ Gründungsvorhabens mit 1/4jährlichen Besprechungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung einschließlich Aufstellung eines Statusberichtes
Phase III

Begleitende Beratung (Coaching)
für weitere 12 Monate
Laufendes Coaching des finanzierten Unternehmens/ Gründungsvorhabens mit 1/2jährlichen Besprechungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung

Bei nicht planmäßiger Geschäftsentwicklung behält sich die Bürgschaftsbank vor, die Anpassung der Besprechungsintervalle entsprechend den Anforderungen gemäß Phase II zu beauflagen
Phase IV

Begleitende Beratung (Coaching)
für weitere 12 Monate
Eine weitere Beratung über die ersten 24 Monate hinaus wird dann erforderlich, wenn die Unternehmens-entwicklung in der Phase II und/oder III nicht planmäßig verlaufen ist bzw. eingeleitete Maßnahmen zur Unternehmensoptimierung noch nicht abgeschlossen sind

Die Einbindung externer Berater ist in der Gründungsphase nahezu ausnahmslos erforderlich. Um eine hohe und gleichbleibende Qualität der Beratung zu erreichen, schaltet die Bürgschaftsbank das RKW Bremen als sogenannte Prozessleitstelle ein. Beratungsleistungen des GründungsCenters der Sparkasse Bremen AG und der Handwerkskammer Bremen werden in die Prozesse eingebunden. Es ist den Gründern/Gründerinnen jedoch freigestellt auch anderweitige fachlich qualifizierte Berater wie Unternehmensberater, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer einzubinden. Die Kosten für diese Beratung können ebenfalls gefördert werden, wenn sie über das RKW Bremen beauftragt wird. Die durch die Berater ermittelten Daten bilden die fundierte Grundlage für eine qualifizierte Prüfung der Finanzierungsanfrage und minimieren den Aufwand bei den Kreditinstituten.

Im Anschluss an eine Finanzierungszusage unterstützen die bereits involvierten Berater das Unternehmen individuell und bedarfsgerecht bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Unternehmensentwicklung und können somit die Grundlagen für den wirtschaftlichen Erfolg effizient optimieren; in der Regel kann über das RKW Bremen auch hier eine Förderung organisiert werden.

In den beiden Folgejahren nach Gründung wird die weitere Unternehmensentwicklung durch ¼-jährliche bzw. ½-jährliche Beratungsgespräche begleitet, um etwaigen Fehlentwicklungen vorzubeugen. Für den Fall, dass die Geschäftsentwicklung nicht planmäßig verläuft, verlängert sich der Beratungszeitraum um mindestens 12 Monate. Durch die Einrichtung eines solchen Frühwarnsystems soll der Erfolg des Unternehmens unterstützt werden bei gleichzeitiger Reduzierung der wirtschaftlichen Risiken sowohl für die GründerInnen bzw. deren Unternehmen als auch für die Kapital- und Sicherungsgeber.

Die Bürgschaftsbank Bremen GmbH nimmt keinen Einfluss auf die Wahl des Beraters. Sie beauflagt jedoch künftig die Einhaltung des 4-Phasen-Modells im Falle einer Bürgschaftszusage im Bereich der Existenzgründungsfinanzierungen. Im Einzelnen wird auf das als Anlage beigefügte Anforderungsprofil verwiesen.


Anforderungsprofil


Phase I


Erstellung eines aussagefähigen Business-Plans (durch Gründer / Unternehmensberater)
  • Beschreibung des Vorhabens
  • Angaben über
    • Chancen und Risiken
    • fachliche Qualifikation des Gründers
    • Konkurrenzsituation
    • Standort
    • Vertriebs-/Marketingstrategie
  • Planzahlen


Phase II


Begleitende Beratung (Coaching) in den ersten 12 Monaten
Unternehmensentwicklung
  • Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Unternehmensentwicklung (aus Phase I)
  • 1/4jährliche Besprechungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung
    einschl. Erstellung eines Statusberichtes
    • Soll-/Ist-Abgleich
    • Berichterstattung an die Hausbank
Unternehmensoptimierung (bei nicht planmäßigem Verlauf)
  • Erstellung eines Stärken-Schwächen-Profils einschl. eines bedarfsorientierten Maßnahmenkataloges zur Unternehmensoptimierung
  • Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen einschl. Erstellung eines Statusberichtes
    • Soll-/Ist-Abgleich
    • Berichterstattung an die Hausbank und die Bürgschaftsbank


Phase III


Begleitende Beratung (Coaching) für weitere 12 Monate

Unternehmensentwicklung (bei planmäßigem Verlauf)
  • Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen zur Unternehmensentwicklung (aus Phase I)
  • 1/2jährliche Besprechungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung
    einschl. Erstellung eines Statusberichtes
    • Soll-/Ist-Abgleich
    • Berichterstattung an die Hausbank

Unternehmensoptimierung (bei zwischenzeitlich eingetretener Negativentwicklung)
  • Erstellung eines Stärken-Schwächen-Profils einschl. eines bedarfsorientierten Maßnahmenkataloges zur Unternehmensoptimierung
  • Begleitung bei der Umsetzung der Maßnahmen einschl. Erstellung eines Statusberichtes
    • 1/4jährliche Besprechungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung
    • 1/4jährlicher Soll-/Ist-Abgleich
    • entsprechende Berichterstattung an die Hausbank und die Bürgschaftsbank


Phase IV


Die Phase IV tritt ein, wenn
  • die Unternehmensentwicklung in der Phase II und/oder III nicht planmäßig verlaufen ist bzw.
  • eingeleitete Maßnahmen zur Unternehmensoptimierung noch nicht abgeschlossen sind.
Begleitende Beratung (Coaching) für weitere 12 Monate (3. Jahr).

Unternehmensoptimierung (bei anhaltend nicht planmäßigem Verlauf)
  • weitere Begleitung bei der Umsetzung der Optimierungsmaßnahmen einschl. Erstellung eines Statusberichtes
    • 1/4jährliche Besprechungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Entwicklung
    • 1/4jährlicher Soll-/Ist-Abgleich
    • entsprechende Berichterstattung an die Hausbank und die Bürgschaftsbank