Beteiligungsgarantien

1. Allgemeines

Die Bürgschaftsbank Bremen GmbH übernimmt auf Basis der jeweils gültigen Richtlinien sowie unter Beachtung der Beihilferegeln der Europäischen Union neben Ausfallbürgschaften für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) auch Garantien für Wagniskapitalbeteiligungen.

2. Was genau wird garantiert ?

Die Bereitstellung von Beteiligungskapital erfolgt im wesentlichen über mittelständische Beteiligungsgesellschaften. Aktuell erfolgt eine enge Zusammenarbeit zwischen der Bürgschaftsbank und der Bremer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH (BUG) mit dem Ziel, beabsichtigte Beteiligungen der BUG an bremischen mittelständischen Unternehmen durch entsprechende Beteiligungsgarantien zu unterlegen.

Förderungsfähig sind Beteiligungen an Unternehmen, die eine nachhaltige Tragfähigkeit erwarten lassen. In Betracht kommen Unternehmen, die planen, ihre Eigenkapitalbasis vornehmlich zur Finanzierung betrieblicher Vorhaben wie Bau-, Maschinen- und Einrichtungsinvestitionen sowie Warenlagererhöhungen zu verbessern. Gefördert werden u.a. auch Kooperationen, Innovationen, Umstellungen bei Strukturwandlungen sowie Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen. Ausgeschlossen sind Beteiligungen, die der reinen Betriebsmittelfinanzierung, der Konsolidierung oder der Umschuldung, der Nachfinanzierung oder der Sanierung dienen.

3. Umfang der Garantie

Die Garantien werden in Höhe bis zu 70 % der Beteiligungssumme und bis zu 70 % der vertraglich vereinbarten Entgeltansprüche der Beteiligungsgesellschaft bis max. 12 % p.a. gegeben, soweit die ursprüngliche Garantiehöhe nicht überschritten wird.

4. Laufzeit der Garantie

Die Laufzeit der garantierten Beteiligung darf 10 Jahre nicht überschreiten.

5. Sicherheiten

Die Beteiligungsgesellschaft darf für den nicht garantierten Anteil keine Sondersicherheiten verlangen.



Bremer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft mbH
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