Allgemein

Welchen Nutzen bringt die Bürgschaftsbank ?

Voraussetzungen

Für die Finanzierungsinstrumente BUKplus, Bürgschaft ohne Bank (BoB) und Beteiligungsgarantien sind vereinfachte bzw. entsprechend angepasste Voraussetzungen zu erfüllen.


Antragsweg

Die Einreichung von Antragsunterlagen erfolgt mit Ausnahme von BoB-Anträgen für Handwerksbetriebe ausschließlich über das finanzierende Kreditinstitut.


Einreichung prüfungsrelevanter Unterlagen

  • unterzeichneter Bürgschaftsantrag
  • Kreditvorlage/Stellungnahme des Kreditinstituts
  • Rating-Bericht des Kreditinstitutes vom Antragsteller
  • Vorhabensbeschreibung/Unternehmenskonzept
  • Investitions- und Finanzierungsplan
  • Lebenslauf des Kreditnehmers/Gesellschafters
  • Umsatz- und Ertragsvorschau
  • Liquiditätsplan
  • Selbstauskunft
soweit zur Kreditbeurteilung erforderlich, zusätzlich
  • vollständiger Jahresabschluss der letzten 3 Geschäftsjahre (einschließlich verbundener Unternehmen)
  • BWA-Zahlen zum laufenden Geschäftsjahr
  • Übernahme- / Franchise-/ Kaufverträge
  • Miet- / Leasing- / Lizenzverträge
  • Gesellschaftsvertrag

Subventionserheblichkeit


Beispiel: Kredite: € 937.500,00
Bürgschaften: € 750.000,00 (80 %)
davon rückverbürgt: € 487.500,00 (65 %)
Beihilfewert: € 64.983,75 (= 13,33 % des rückverbürgten Anteils bzw. 8,67 % des Bürgschaftsbetrages)