BUK "Plus"
Ergänzende Produktinformationen zum BUK "PLUS"
1. Allgemeines
Der BUK "PLUS" ist eine Variante des Bremer Unternehmerkredites. Die Bedingungen für seine Gewährung ergeben sich im Wesentlichen aus der Broschüre der Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) zum Thema "Bremer Unternehmerkredit" in Verbindung mit den Richtlinien für die Übernahme von Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bremen GmbH (Stand 01.07.2007).2. Wer kann den BUK "PLUS" beantragen ?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sämtlicher Gewerbezweige sowie Angehörige aller Freien Berufe (einschließlich Heilberufe) mit Sitz im Lande Bremen, die seit mindestens drei Jahren existieren.3. Wofür kann der BUK "PLUS" beantragt werden ?
Für alle Investitionen im Lande Bremen, die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Nicht mitfinanziert werden Existenzgründungen (Betriebsübernahmen sind möglich.4. Bis zu welcher Höhe kann der BUK "PLUS" beantragt und verbürgt werden ?
Für Investitionsdarlehen bis zu einer Höhe von € 100.000,00 ist eine Verbürgung von max. 80 % möglich.Für Betriebsmitteldarlehen bis zu einer Höhe von € 50.000,00 ist eine Verbürgung von max. 60 % möglich.
5. Welche Laufzeiten sind möglich ?
Die Laufzeit der Bürgschaft wird an den Programmkredit angelehnt.6. Wie sind die Konditionen des BUK "PLUS" ?
Für den BUK "PLUS" findet ebenfalls das "Risikogerechte Zinssystem des Bremer Unternehmerkredites" Anwendung. Die jeweils gültigen Zinssätze sind der aktuellen Konditionenübersicht für den Bremer Unternehmerkredit (www.bremer-unternehmerkredit.de) zu entnehmen. Ausfallbürgschaften sind werthaltige Sicherheiten für Kreditinstitute; dementsprechend verbessern sich die Zinskonditionen im Zuge der Bürgschaftsübernahme nicht unerheblich. Für die Risikoübernahme (d. h. Bürgschaftsvergabe) der Bürgschaftsbank werden folgende Gebühren und Provisionen erhoben:- Einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1,25 % auf den Kreditbetrag
- Laufende Avalprovision von 1,25 % p.a. auf den Kreditbetrag
(reduziert sich jährlich sukzessive durch geleistete Tilgungen)
7.Sicherheiten
In der Regel werden die der Finanzierung zugrundliegenden Investitionsgüter zur Besicherung des Kredites herangezogen. Obligatorisch ist die Mitverpflichtung von vollhaftenden und beschränkt haftenden geschäftsführenden Gesellschaftern, sofern sie maßgeblich am Kapital beteiligt sind.8. Wie erfolgt die Antragstellung des BUK "PLUS" ?
Für die Beantragung eines BUK "PLUS" sind neben den bekannten BUK-Antragsunterlagen (Antragsformular, Statistisches Beiblatt, Deminimis-Erklärung und Anlage für gewerbliche Antragsteller) folgende Unterlagen notwendig:- Bürgschaftsantrag zur Enthaftung des Bremer Unternehmerkredites
Für Anträge ab € 50.000,00 und für die Betriebsmittelvariante sind zusätzlich erforderlich:
- Stellungnahme der Hausbank mit Vorhabensbeschreibung
- Letzte Bilanz und aktuelle betriebswirtschaftliche Zahlen
- Vermögensübersicht der Gesellschafter bzw. Antragsteller
- Liquiditätsplanung, aus der sich der beantragte Kreditbedarf ergibt (Betriebsmittelvariante)
Sämtliche Antragsvordrucke stehen im Internet unter
Die kompletten Antragsunterlagen sind über die Hausbank bei der Bremer Aufbau-Bank GmbH einzureichen.
Die Bremer Aufbau-Bank GmbH und die Bürgschaftsbank Bremen GmbH behalten sich vor, ergänzende Unterlagen anzufordern, sofern dies für die Bearbeitung notwendig ist.
Selbstverständlich nehmen wir uns gern die Zeit, Ihre Fragen zum BUK "PLUS" mit Ihnen zu erörtern.
![]() | Bremer Aufbau-Bank GmbH Langenstraße 2-4 (Eingang Stintbrücke 1) 28195 Bremen Ansprechpartnerin: Heidrun Paul Telefon: (0421) 9600-482 Telefax: (0421) 9600-840 Internet: |
![]() | Für konkrete Fragen zur Haftungsübernahme wenden Sie sich bitte an Andreas Bude, Bürgschaftsbank Bremen GmbH |



