Neue Finanzierungsinstrumentefür Handwerksbetriebe im Lande Bremen
Sonderprogramm "Pro Handwerk"
1. Allgemeines
Die Bürgschaftsbank Bremen GmbH übernimmt auf Basis der jeweils gültigen Richtlinien sowie unter Beachtung der Beihilferegeln der Europäischen Union Ausfallbürgschaften für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen, sofern bankübliche Sicherheiten nicht in ausreichendem Maße zur Verfügung stehen.
2. Was ist eine Ausfallbürgschaft ?
Die Bürgschaftsbank Bremen GmbH übernimmt Ausfallbürgschaften für gewerbliche Kredite zu Gunsten kleiner und mittlerer Unternehmen gegenüber deren Hausbanken. Bei Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz mit anschließender Kreditkündigung verwertet die Hausbank zunächst sämtliche Sicherheiten. Die Bürgschaftsbank Bremen GmbH haftet nur für den verbleibenden Ausfall.
3. Was bedeutet "Pro Handwerk"?
Der Finanzierungsbaustein "Pro Handwerk" richtet sich zunächst ausschließlich an Handwerksbetriebe bzw. Existenzgründer aus diesem Bereich. Mit der Auflegung dieses neuen Instrumentes wird das Ziel verfolgt, Handwerksbetrieben den Zugang zur Kreditwirtschaft zu erleichtern, indem die Bürgschaftsbank für einen Teilbereich höhere Risiken übernimmt. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme einer Ausfallbürgschaft besteht jedoch nicht. Der Bürgschaftsantrag ist direkt über die Hausbank zu stellen.
4. Was genau wird verbürgt ?
Verbürgt werden Kredite jeglicher Art, wie bspw. für Investitionsvorhaben , Betriebsübernahmen sowie Existenzgründungen. Kontokorrent-/ und Avalkredite sowie Leasinggeschäfte werden ebenfalls verbürgt. Bereits bestehende bzw. in Anspruch genommene Kredite können nachträglich nicht verbürgt werden. Sanierungen sind ebenfalls von der Verbürgung ausgeschlossen.
5. Umfang der Bürgschaft
Dieses Sonderprogramm zielt ab auf Finanzierungsvorhaben bis zu einem Kreditbedarf von max. € 50.000,00. Hierbei ist eine Verbürgung von max. 80 % (= € 40.000,00) möglich.
6. Laufzeit der Bürgschaft
Die Laufzeiten von Bürgschaften für Investitionskredite können nach die Richtlinien der Bürgschaftsbank Bremen GmbH grundsätzlich bis zu 15 Jahre sowie für Kontokorrent- und Avalkredite 4 Jahre (mit einmaliger Prolongationsmöglichkeit um weitere 4 Jahre) betragen. Bei Programmkrediten der KfW werden die Laufzeiten entsprechend hieran angelehnt. In Anbetracht der Höchstgrenze des Kreditvolumens ist bei der Festlegung der Laufzeit durch die Haubank die der Finanzierung zugrundeliegende Verwendung der Mittel zu berücksichtigen.
7. Sicherheiten
Für die zu verbürgenden Kredite sind, soweit möglich, bankübliche Sicherheiten zu stellen. Es wird davon ausgegangen, dass Ehepartner der Kreditnehmer (gesetzlicher Güterstand) oder vollhaftende Gesellschafter eine angemessene Mithaftung übernehmen. Das gleiche gilt für beschränkt haftende Gesellschafter, sofern sie maßgeblich am Kapital oder an der Geschäftsführung beteiligt sind. Der Einsatz eines angemessenen Anteils an Eigenmitteln (auch darstellbar durch Ersatzsicherheiten) sollte berücksichtigt werden.
Wissenswertes zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft BBB - direkt
1. Was bedeutet BBB - direkt?
Die Bürgschaftsbank Bremen GmbH übernimmt auf Basis der jeweils gültigen Richtlinien sowie unter Beachtung der Beihilferegeln der Europäischen Union Ausfallbürgschaften für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen, sofern bankübliche Sicherheiten nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Das Finanzierungsinstrument BBB - direkt richtet sich an Unternehmen bzw. Existenzgründer aller Branchen, die für die Finanzierung ihres Vorhabens noch keine Hausbank gefunden haben. Der Antrag ist insofern direkt an den Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu stellen. Mit der Auflegung dieses neuen Instrumentes wird das Ziel verfolgt, Unternehmen bzw. Existenzgründern den Zugang zur Kreditwirtschaft zu erleichtern. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme einer Ausfallbürgschaft besteht jedoch nicht.
2. Was genau wird verbürgt?
Verbürgt werden Kredite jeglicher Art, wie bspw. für Investitionsvorhaben , Betriebsübernahmen sowie Existenzgründungen. Kontokorrent-/ und Avalkredite sowie Leasinggeschäfte werden ebenfalls verbürgt. Bereits bestehende bzw. in Anspruch genommene Kredite können nachträglich nicht verbürgt werden. Sanierungen sind ebenfalls von der Verbürgung ausgeschlossen.
3. Umfang der Bürgschaft
BBB - direkt-Anträge können für Vorhaben bis zu einem max. Kreditbedarf von € 100.000,00 gestellt werden, wobei der Verbürgungsgrad max. 80 % (Existenzgründungen 70 %, Betriebsmittel/Avale 60 %) beträgt. Für den Fall, dass eine Betriebsübernahme durch einen Existenzgründer vorgesehen ist, wäre eine Verbürgung von 80 % möglich.
4. Laufzeit der Bürgschaft
Die Laufzeit der Bürgschaften kann bei Investitionen bis zu 15 Jahre, bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen bis zu 23 Jahre sowie bei Kontokorrent- und Avalkrediten 4 Jahre (mit einmaliger Prolongationsmöglichkeit um weitere 4 Jahre) betragen. Bei Programmkrediten der KfW werden die Laufzeiten entsprechend hieran angelehnt.
5. Sicherheiten
Für die zu verbürgenden Kredite sind, soweit möglich, bankübliche Sicherheiten zu stellen. Es wird davon ausgegangen, dass Ehepartner der Kreditnehmer (gesetzlicher Güterstand) oder vollhaftende Gesellschafter eine angemessene Mithaftung übernehmen. Das gleiche gilt für beschränkt haftende Gesellschafter, sofern sie maßgeblich am Kapital oder an der Geschäftsführung beteiligt sind. Der Einsatz eines angemessenen Anteils an Eigenmitteln (auch darstellbar durch Ersatzsicherheiten) sollte berücksichtigt werden.
6. Voraussetzungen
Für die Bearbeitung des Antrages ist die Vorlage eines aussagefähigen Geschäftsplanes Grundvoraussetzung. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich mit den Kooperationspartnern der Bürgschaftsbank Bremen GmbH der Handwerkskammer in Bremen oder dem RKW Bremen in Verbindung zu setzen. Als weitere Voraussetzung gilt, dass die Hausbank des Kreditnehmers min. 20 % (bei Existenzgründungsfinanzierungen 30 %, bei Kontokorrent-/Avalkrediten 40 %) des zu finanzierenden Kreditrisikos übernimmt. Des weiteren wird davon ausgegangen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers bzw. des Unternehmens als geordnet bezeichnet werden können.
7. Positive Entscheidung der Bürgschaftsbank - was ist zu tun?
Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Vollständigkeit der Unterlagen ca. 8-10 Tage. Der Antragsteller erhält bei positiver Entscheidung über den Antrag ein Zusageschreiben zur Vorlage bei einer potentiellen Hausbank. In diesem Schreiben verpflichtet sich die Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu einer Bürgschaftsübernahme gegenüber einem finanzierungsbereiten Kreditinstitut. Die Bürgschaftszusage kann mit der Erfüllung von Auflagen verbunden sein. An die Bürgschaftsverpflichtung hält sich die Bürgschaftsbank Bremen GmbH für die Dauer von drei Monaten ab dem Datum des Zusageschreibens gebunden.
Kosten
Bei Antragstellung ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von z. Zt. 1,5 % des beantragten Kreditbetrages, mindestens jedoch EUR 500,00 zzgl. MwSt., zu entrichten. Bei Rücknahme vor Antragsentscheidung oder Ablehnung des Antrages wird die Hälfte der Gebühr erstattet. Eine Rückerstattung der geleisteten Bearbeitungsgebühr erfolgt für den Fall, dass eine Finanzierung nicht zustande kommt, nicht. Die laufende Avalprovision beträgt z .Zt. 1,5 % des verbürgten Kreditbetrages am 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres zzgl. MwSt.

