Wer und Was
Welche Vorhaben werden gefördert ?
Neukreditgewährungen
- Existenzgründungen
- Geschäftsübernahmen
- Tätige Beteiligungen
- Investitionen aller Art
- Gewerbliche Immobilienkäufe
- Betriebsverlagerungen
- Betriebsmittelfinanzierungen
- Avalkreditrahmen
- Leasinginvestitionen
nicht förderfähig sind
- Bestehende Verbindlichkeiten
- Sanierungskredite
- Kredite mit einer Laufzeit von weniger als 1 Jahr
Einzige Ausnahme
- betriebsgerechte Umfinanzierungen
(Bilanzausweis darf max. 3 Jahre zurückliegen)
Wer ist antragsberechtigt ?
- Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen ("KMU") aller Gewerbezweige und Angehörige Freier Berufe im Lande Bremen
- natürliche Personen
KMU sind gemäß neu geltender Definition ab 1. Januar 2005 Unternehmen, die
- weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen
und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. EUR haben
Darüber hinaus enthält die neue KMU-Definition weitergehende Regelungen bzgl. der Einbeziehung von verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen

