Wer und Was

Welche Vorhaben werden gefördert ?


Neukreditgewährungen

sowie Unternehmensbeteiligungen durch Übernahme von Garantien (BUG)

nicht förderfähig sind

Einzige Ausnahme


Wer ist antragsberechtigt ?


KMU sind gemäß neu geltender Definition ab 1. Januar 2005 Unternehmen, die
- weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen
und
- einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von max. 43 Mio. EUR haben

Darüber hinaus enthält die neue KMU-Definition weitergehende Regelungen bzgl. der Einbeziehung von verbundenen Unternehmen und Partnerunternehmen