Bürgschaft ohne Bank (BoB)



Wissenswertes zur Übernahme einer Ausfallbürgschaft - Bürgschaft ohne Bank (BoB)


1. Was bedeutet BoB ?

Die Bürgschaftsbank Bremen GmbH übernimmt auf Basis der jeweils gültigen Richtlinien sowie unter Beachtung der Beihilferegeln der Europäischen Union Ausfallbürgschaften für Kredite an kleine und mittlere Unternehmen, sofern bankübliche Sicherheiten nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen. Das Finanzierungsinstrument BoB richtet sich vordergründig an Existenzgründer aller Branchen, die für die Finanzierung ihres Vorhabens noch keine Hausbank gefunden haben. Bestehende Unternehmen können ebenfalls gefördert werden. Der Antrag ist insofern direkt an den Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu stellen. Hiermit soll insbesondere Gründern bzw. Unternehmen mit kleinervolumigem Kreditbedarf der Zugang zu den Geschäftsbanken erleichtert werden. Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme einer Ausfallbürgschaft besteht jedoch nicht.

2. Was genau wird verbürgt ?

Verbürgt werden Kredite jeglicher Art, wie bspw. für Investitionsvorhaben, Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen. Kontokorrent-/ und Avalkredite sowie Leasinggeschäfte werden ebenfalls verbürgt. Bereits bestehende bzw. in Anspruch genommene Kredite können nachträglich nicht verbürgt werden. Sanierungen sind ebenfalls von der Verbürgung ausgeschlossen.

3. Umfang der Bürgschaft

BoB-Anträge können für Vorhaben bis zu einem max. Kreditbedarf von € 100.000,00 gestellt werden, wobei der Verbürgungsgrad max. 80 % (Existenzgründungen 70 %, Betriebsmittel/Avale 60 %) beträgt. Für den Fall, dass eine Betriebsübernahme durch einen Existenzgründer vorgesehen ist, wäre eine Verbürgung von 80 % möglich.

4. Laufzeit der Bürgschaft

Die Laufzeit der Bürgschaften kann bei Investitionen bis zu 15 Jahre, bei gewerblichen Immobilienfinanzierungen bis zu 23 Jahre sowie bei Kontokorrent- und Avalkrediten 4 Jahre (mit einmaliger Prolongationsmöglichkeit um weitere 4 Jahre) betragen. Bei Programmkrediten der KfW werden die Laufzeiten entsprechend hieran angelehnt.

5. Sicherheiten

Für die zu verbürgenden Kredite sind, soweit möglich, bankübliche Sicherheiten zu stellen. Es wird davon ausgegangen, dass Ehepartner der Kreditnehmer (gesetzlicher Güterstand) oder vollhaftende Gesellschafter eine angemessene Mithaftung übernehmen. Das gleiche gilt für beschränkt haftende Gesellschafter, sofern sie maßgeblich am Kapital oder an der Geschäftsführung beteiligt sind. Der Einsatz eines angemessenen Anteils an Eigenmitteln (auch darstellbar durch Ersatzsicherheiten) sollte berücksichtigt werden.

6. Voraussetzungen

Für die Bearbeitung des Antrages ist die Vorlage eines aussagefähigen Geschäftsplanes Grundvoraussetzung. Es wird empfohlen, sich diesbezüglich mit den Kooperationspartnern der Bürgschaftsbank Bremen GmbH der Handwerkskammer in Bremen oder dem RKW Bremen in Verbindung zu setzen. Als weitere Voraussetzung gilt, dass die Hausbank des Kreditnehmers min. 20 % (bei Existenzgründungsfinanzierungen 30 %, bei Kontokorrent-/Avalkrediten 40 %) des zu finanzierenden Kreditrisikos übernimmt. Des weiteren wird davon ausgegangen, dass die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers bzw. des Unternehmens als geordnet bezeichnet werden können.

7. Positive Entscheidung der Bürgschaftsbank - was ist zu tun ?

Die Bearbeitungsdauer beträgt je nach Vollständigkeit der Unterlagen ca. 2 Wochen. Der Antragsteller erhält bei positiver Entscheidung über den Antrag ein Zusageschreiben zur Vorlage bei einer potentiellen Hausbank. In diesem Schreiben verpflichtet sich die Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu einer Bürgschaftsübernahme gegenüber einem finanzierungsbereiten Kreditinstitut. Die Bürgschaftszusage kann mit der Erfüllung von Auflagen verbunden sein.
An die Bürgschaftsverpflichtung hält sich die Bürgschaftsbank Bremen GmbH für die Dauer von drei Monaten ab dem Datum des Zusageschreibens gebunden.

Kosten

Bei Antragstellung ist ein einmaliges Bearbeitungsentgelt in Höhe von z. Zt. 1,5 % des beantragten Kreditbetrages, mindestens jedoch EUR 500,00 zzgl. MwSt., zu entrichten. Bei Rücknahme vor Antragsentscheidung oder Ablehnung des Antrages wird die Hälfte der Gebühr erstattet. Eine Rückerstattung der geleisteten Bearbeitungsgebühr erfolgt für den Fall, dass eine Finanzierung nicht zustande kommt, nicht. Die laufende Avalprovision beträgt z .Zt. 1,25 % des verbürgten Kreditbetrages am 31. Dezember des jeweiligen Vorjahres zzgl. MwSt.


Weitere Informationen bei:

Handelskammer Bremen
Am Markt 13, 28195 Bremen
Telefon: (0421) 36 37 0
Web-Adresse hwk-bremen.de
Handwerkskammer Bremen
Ansgaritorstraße 24, 28195 Bremen
Telefon: (0421) 30 500 0
Web-Adresse Handelskammer Bremen
RKW Bremen GmbH
Langenstraße 6-8, 28195 Bremen
Telefon: (0421) 32 34 64
Web-Adresse rkw-bremen.de
Die Anschrift der Schufa lautet:
Schutzgemeinschaft für allgemeine
Kreditsicherung GmbH
Violenstraße 12, 28195 Bremen
Telefon: (0421) 36 30 244

Leitfaden für die Erstellung eines Geschäftsplanes


Für die Beurteilung Ihres Vorhabens benötigt die Bürgschaftsbank Bremen GmbH einen aussagefähigen Geschäftsplan. Wir empfehlen Ihnen, sich diesbezüglich mit der Handwerkskammer in Bremen (Link) oder dem RKW Bremen (Link) in Verbindung zu setzen. Die Beratungskosten werden insbesondere bei Existenzgründungsfinanzierungsvorhaben subventioniert.

Ihr Geschäftsplan sollte Aussagen zu nachstehenden Punkten enthalten: