Bürgschaftsantrag
Ausfallbürgschaften werden übernommen für Kredite von Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen, wenn bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in erforderlichem Ausmaß zur Verfügung stehen. Die Risiken aus Leasing-Geschäften können ebenfalls verbürgt werden. Bund und Land unterstützen die Fördertätigkeit der Bürgschaftsbank durch Rückbürgschaften und langfristig mithaftende Darlehen.
Antragsberechtigung
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aller Gewerbezweige sowie Angehörige aller Freien Berufe ("KMU" im Sinne der jeweils geltenden Bestimmungen der EU), die ihren Sitz im Lande Bremen haben. Es können auch Ausfallbürgschaften übernommen werden zugunsten von Personen, die sich mit Hilfe des Kredites als tätige Teilhaber an einem Unternehmen beteiligen wollen.Förderungsfähigkeit
Gefördert werden alle betriebswirtschaftlich sinnvollen und vertretbaren Vorhaben. Hierzu zählen Existenzgründungen, Geschäftsübernahmen, tätige Teilhaberschaften, Investitionen aller Art, Grundstückskäufe, Betriebsverlegungen, Betriebsmittelverstärkungen, Gewährleistungen und Garantiegewährungen.Nur Sanierungskredite und Kredite mit einer Laufzeit von weniger als einem Jahr sind von der Verbürgung ausgenommen. Zur Ablösung bereits gewährter Bankkredite kommen Ausfallbürgschaften nur in Betracht, wenn dadurch ein Vorhaben betriebsgerecht umfinanziert werden kann, dessen erster Bilanzausweis nicht länger als 3 Jahre zurückliegt.
Sofern die Aufstockung eines bereits bestehenden Kontokorrent-Kredites verbürgt werden soll, ist dies durch eine Anpassung des Verbürgungsgrades an den Gesamt-Kreditrahmen möglich.
Antragsverfahren
Höchstbeträge
Die Regelobergrenze für Ausfallbürgschaften, bezogen auf ein und denselben Kunden, beträgt 750.000,00 Euro. Der Verbürgungsgrad im normalen Verfahren beträgt max. 80%, für klassische Existenzgründungen max. 70% und für Kontokorrent-/Avalkredite max. 60%. Daneben gibt es ein "Vereinfachtes Verfahren" mit einer Betragshöchstgrenze von 250.000,00 Euro und einem Verbürgungsgrad von maximal 40%.Laufzeit
Die Laufzeit der Ausfallbürgschaften darf im Regelfall 15 Jahre nicht übersteigen. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und Baufinanzierungen kann hiervon abgewichen werden. Für verbürgte Kontokorrent- und Avalkreditrahmen ist eine Tilgungsfreistellung von vier Jahren - mit einer Prolongation um weitere vier Jahre - möglich.Kosten
Für die Bearbeitung des Bürgschaftsantrages ist eine einmalige Gebühr in Höhe von 1,25% des zu verbürgenden Kreditbetrages zu entrichten. Nach Übernahme der Bürgschaft wird eine Bürgschaftsprovision von jährlich 1,25% des Kreditbetrages berechnet. Im "Vereinfachten Verfahren" beträgt die einmalige Bearbeitungsgebühr sowie die jährliche Bürgschaftsprovision 0,5% bezogen auf den Kreditbetrag.Bei Antragsablehnungen entstehen dem Kreditnehmer keine Kosten !
Wird der Bürgschaftsantrag zurückgezogen bevor die Bürgschaftszusage an den Kreditgeber erfolgt ist, kann die Bürgschaftsbank ein angemessenes Bearbeitungsentgelt bis zur Höhe des jeweils gültigen Bearbeitungsentgeltes beanspruchen.
Der Gebühreneinzug erfolgt - unter Hinzurechnung der gesetzlichen Mehrwertsteuer - im Lastschriftverfahren aufgrund einer Ermächtigung im Rahmen der Antragstellung.

