Branchen
- die Bürgschaftsbank Bremen GmbH ist für sämtliche Gewerbe und Freien Berufe im Lande Bremen zuständig
- für die Bereiche Landwirtschaft, Fischerei, sowie Verkehr gelten Sondervorschriften. Sie sind grundsätzlich im Anwendungsbereich der "de-minimis"-Regelung eingeschränkt möglich.
- Beihilfen - im Sinne von Bürgschaften - für exportbezogene Tätigkeiten (insbesondere Ausgaben, die das laufende Geschäft betreffen) dürfen ebenfalls nicht gewährt werden

